Ein Jagdschein alleine genügt nicht…

Bevor ein Mann seiner seiner Jagdleidenschaft nachgehen darf, ist so allerhand zu erledigen. Wenn er den Jägerkurs absolviert, die Jägerprüfung bestanden und einen Jagdschein gelöst hat, benötigt der angehende Weidmann noch eine Jagdgelegenheit. Eine solche zu bekommen, ist aber nicht immer ganz einfach.

In meinem Artikel über das Jagdrecht – im Sinne von „das Recht zu jagen“ – habe ich mich ja bereits darüber verbreitet, auf welche Art und Weise man das Jagdrecht in einem bestimmten Gebiet bekommen kann. Wer irgendwo das Jagdrecht hat, ist in gewisser Hinsicht fein raus. Aber nur in gewisser Hinsicht: Jagdherr zu sein hat nämlich auch seine Schattenseiten, auf die wir noch zu sprechen kommen werden.

Jagdherr werden ist schon schwer;
Jagdherr sein aber noch mehr!

Fokko

Jagdgelegenheit, Jagdrecht und Jagderlaubnis

Um es kurz zu machen: Wenn Du nicht gerade stolzer Eigentümer einer Eigenjagd bist, hast Du als frischgebackener Jagdscheininhaber eigentlich keine Möglichkeit irgendwo das Jagdrecht zu erhalten. Das Jagdrecht bekommst Du ja nur, wenn Du ein Revier pachtest. Das darfst Du aber erst, wenn Du drei Jahre lang einen Jagdschein besessen hast.

Jagdgelegenheit - Jagdschein
Der Jagdschein alleine genügt noch nicht…. (Bild: Autor)

Du musst aber auch nicht selbst irgendwo das Jagdrecht haben, um jagen zu dürfen: Es reicht, wenn Du eine Jagderlaubnis hast. Wenn Du irgendwo eine Jagderlaubnis hast, jagst Du sozusagen im Namen und für Rechnung des jeweiligen Jagdherrn, also des Inhabers des Jagdrechtes in einem Revier. Der ist Dein Chef und Du musst so jagen, wie er es Dir vorgibt. In der Regel geht es dabei darum, wann und was Du schießen darfst. Das erlegte Wild gehört dabei zunächst einmal dem Jagdherrn aber in aller Regel wird er es Dir zum jeweiligen Kilopreis überlassen. Oft macht er auch zur Bedingung, dass Du Deine Beute übernimmst und bezahlst. Es ist nämlich nicht immer ganz einfach, Wildbret zu verkaufen.

Jagdgelegenheit - Blick vom Hochsitz
… es braucht auch noch eine Jagdgelegenheit, damit man sich die Welt aus dieser Perspektive ansehen… (Bild: Autor)

Es gibt verschiedene Arten der Jagderlaubnis. Die einfachste ist die einfache Jagdeinladung: Der Jagdherr lädt Dich zum Beispiel ein, an einem Abend auf einem bestimmten Hochsitz anzusitzen. Dabei kann er auch vorgegeben, was Du schießen darfst: zum Beispiel einen Bock, der maximal „lauscherhoch aufhat“. Das bedeutet, dass sein Gehörn nicht höher ist als seine Ohren. Oder nur Schwarzwild, also Wildschweine.

Eine Jagderlaubnis kann aber auch gewissermaßen dauerhaft sein. Man spricht dann von einem so genannten Begehungsschein.

Entgeltliche und unentgeltliche Begehungsscheine

Bei den Begehungsscheinen gibt es zwei Arten: Einen entgeltlichen Begehungsscheinen, also einen, für den man bezahlen muss, darf man erst haben, wenn man pachtfähig ist, also mindestens drei Jahre einen Jagdschein besessen hat. Für einen Jungjäger, also einen Jäger in seinen ersten drei Jagdjahren kommt daher nur ein unentgeltlicher Begehungsschein infrage.

Hut mit Erlegerbruch
… und sich irgendwann den ersten Erlegerbruch an den Hut stecken darf. (Bild: Autor)

Ein unentgeltlicher Begehungsschein ist aber nicht immer umsonst. Er kann unter Umständen recht teuer sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in einem Revier Rotwild vorkommt, also das was der Normalbürger als Hirsche bezeichnet. In Großstadtnähe wird meistens auch für das Jagen in einem hundsgewöhnlichen Revier mit Rehen und allenfalls Sauen Geld verlangt.

Dieses Entgelt für einen unentgeltlichen Begehungsschein nennt man dann „Hegebeitrag“. Und der kann nicht nur recht happig sein, sondern ist auch der Ansicht mancher nach rechtlich fragwürdig. Aber in der Regel sind Jäger froh, wenn Sie eine Jagdgelegenheit haben und bezahlen den Hegebeitrag.

Ein entgeltlicher Begehungsschein kann auch zu ganz unterschiedlichen Bedingungen ausgegeben werden. Oft bekommst Du einen eigenen Pirschbezirk, also ein Gebiet in dem außer dem Jagdherrn nur Du jagen darfst. Wenn es um die Daumenbreite des Jagdherrn nicht besonders gut bestellt ist, kann es auch sein, dass er relativ viel Geld verlangt, dafür aber Vergünstigungen bietet. Zum Beispiel, dass Du die ersten soundsoviel Stücke Reh- oder Schwarzwild kostenlos mitnehmen darfst. Oder dass Du nur den halben Preis für das von Dir erlegte Wildbret bezahlen muss.

Gibt’s auch: Kostenlose Jagdgelegenheit

Nun lebe ich ja gewissermaßen am Arsch der Welt. Im Dornenschlehengäu, in Schwäbisch Sibirien, wo die Welt zumindest in mancherlei Hinsicht noch in Ordnung ist. Ich weiß jetzt nicht, wie das in anderen ländlichen Gegenden der Brauch ist, aber bei uns muss man nicht unbedingt bezahlen, wenn man jagen will.

Sus scrofus, das Europäische Wildschwein: Förster mögen sie, den sie gehören zum natürlichen Ökosystem unseres Waldes…

Das bei uns überwiegend übliche Modell für das Mitjagen bei privaten Jagdherren kostet nichts. Man hilft bei den Revierarbeiten mit und darf dafür jagen. Je nachdem wie nun der Jagdherr gestrickt ist, macht er mehr oder weniger strenge Vorgaben. Die Palette ist da sehr breit: Es kann sein, dass man um jeden Ansitz fragen muss und nur bestimmtes Wild schießen darf. Es kann aber auch sein, dass Du praktisch freie Büchse hast und alles schießen darfst, was der Jagdschein gerade hergibt, also keine Schonzeit hat. Und alles Mögliche dazwischen.

Schwarzwild sorgt für Jagdmöglichkeiten

Früher, bevor das Schwarzwild zum Problem für die Landwirtschaft wurde, musste man sich als Jungjäger oft krumm machen wie ein Prospect in einem namhaften Motorradclub. Der erste Knopfbock wollte hart verdient sein. Heute sitzt vielen Inhabern von Feldrevieren der Wildschaden am Getreide im Nacken. Daher sind sie oft froh, wenn Jungjäger fragen, ob sie „amol auf Saua naushocka“ dürfen.

Maisfeld Elektrozaun
… aber es ist der natürlich Feind der Inhaber von Feldrevieren, den es geht ihnen arg an’s Portemonnaie: Maisfeld mit Elektrozaun geschützt (Bild: Autor)

Wen man heute von Hochwild spricht, meint man damit in der Regel Rotwild. Das Schwarzwild gehört aber auch zum Hochwild. Es zu jagen war früher nur dem hohen Adel vorbehalten. Aber: Die Jagd auf das Schwarze Schwein ist anspruchsvoll; vor allem muss man Sitzfleisch haben. Erfolgreiche Sauenjäger sitzen zehn und mehr Stunden im nächtlichen Wald. Für mich ist es auch heute noch etwas besonderes, wenn ich eine Sau erwische.

Jagdgelegenheit beim Forst

In aller Regel sind die zusammenhängenden Waldflächen des Staatsforstes sowie die von großen privaten Forstbetriebe so groß, dass sie Eigenjagdbezirke bilden. Deswegen hat der Staat bzw. der Eigentümer des Forstbetriebs dort das Jagdrecht.

Das ist der rechtliche Hintergrund dafür, dass die Förster jagen müssen und – zumindest beim württembergischen Staatsforst – die anderen Beschäftigten, sofern sie einen Jagdschein besitzen, umsonst jagen dürfen. Aber auch andere Leute können als so genannte mithelfende Jäger dort eine entgeltliche Jagderlaubnis bekommen. Eine Jagdgelegenheit beim Forst ist nicht die schlechteste.

Jagdgelegenheit Maisdrückjagd
Auch mit sommerlichen Drückjagden rückt man dem Schwarzwild auf die Bude, wenn es im Mais zu Schaden geht… (Bild: Autor)

So eine Jagderlaubnis beim Forst ist gewissermaßen ein Mittelding zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Begehungsschein. Die Gebühr nennt sich hier Kostenbeitrag oder so ähnlich. Früher und z.B. beim württembergischen Staatsforst immer noch gibt bzw. gab es das alte Modell mit den Pirschbezirken. Für seinen Kostenbeitrag bekommt man einen eigenen Pirschbezirk, für den man aber auch verantwortlich ist. Man kann zur Jagd gehen, so oft und wann man will. Bei einem Privatforst, den ich kenne, darf man sogar Jagdgäste mitbringen. Schießt man aber nicht genug, fliegt man in aller Regel ziemlich schnell raus.

Das neuere Modell ist das Jagen im Team. Dabei jagen mehrere Jäger in einem so genannten Jagdbogen, der dann natürlich größer ist als der Pirschbezirk eines einzelnen. Man kann auch hier jagen, wann und so oft man will, muss aber den Förster und die anderen Jäger informieren, wenn man hinausgeht und wo man sitzt. Zum Beispiel über eine WhatsApp-Gruppe.

Kosten für eine Jagdgelegenheit beim Forst

Der Kostenbeitrag für eine Jagdgelegenheit beim Staat oder einem privaten Forstbetrieb ist in der Regel moderat. Beim Staatsforst muss man bei uns hier allerdings für die Rehböcke, die älter als ein Jahr sind, etwas bezahlen. Man kann sie aber auch „abdienen“. Für jedes Wildschwein, dass man schießt und für jeweils zwei Stück weibliche Rehe oder Kitze, darf man einen Rehbock umsonst schießen. Man kann aber auch Arbeitsstunden leisten, die gutgeschrieben und mit den Rehböcken verrechnet werden.

Bei einem privaten Forstbetrieb, bei dem ich einige Jahre in einem Team gejagt habe, sind sogar sämtliche Rehböcke umsonst. Selbst wenn man das Glück hat, einen Kapitalen zu schießen. Es ist auch dort üblich, Revierarbeiten zu erledigen, aber das geschieht sozusagen auf Vertrauensbasis.

Jagdgelegenheit - Jäger mit erlegtem Reh
Die Förster hingegen hassen den „Kleinen Roten Waldfresser“ und lieben den Jäger, der ihnen beim ballistischen Verbisschutz zur Hand geht, indem er fleißig auf Rehwild jagt. (Bild: B.W.)

Hier wird nun natürlich auch erwartet, dass man fleißige Rehe schießt. Aber der Druck ist nicht ganz so hoch wie im eigenen Pirschbezirk, wo es eine Vorgabe für den Abschuss gibt, die einzuhalten ist, wenn man nicht rausfliegen will.

Ein weiterer Vorteil des Jagens beim Forst besteht darin, dass man das Wildbret übernehmen kann, aber nicht muss. Wenn man es selbst verwenden möchte, lässt man es sich in Rechnung stellen, wenn nicht, hängt man es in die Wildkammer.

Pacht oder Begehungsschein?

Es gibt nun also für so genannte revierlose Jäger, das sind solche, die kein eigenes Revier gepachtet haben, jede Menge Möglichkeiten zu jagen. Abgesehen davon, dass man natürlich auch Einzeleinladungen zu Ansitzen, allein oder als Sammelansitz, so wie zu Drückjagden bekommen kann, wenn man seine Beziehungen zu anderen Jägern pflegt.

Natürlich ist ein eigenes Revier eine feine Sache und der Traum vieler Jäger. Allerdings kostet es auch allerhand Geld. Neben der Pacht fallen auch noch weitere Kosten an, zum Beispiel die Jagdabgabe. Das größte finanzielle Risiko jedoch ist der Wildschaden. Er kann Dich ich bis in die Privatinsolvenz bringen, denn es gibt keinerlei Versicherung dagegen. Außerdem laufen Pachtverträge in der Regel neun Jahre und es gibt praktisch keine Möglichkeit vorzeitig herauszukommen.

Wenn man beim Forst jagt, bekommt man auch Einladungen zur jährlichen Staatsjagd des jeweiligen Forstamtes – wenn nicht gerade Corona große Gesellschaftsjagden mit allem Drum und Dran verhindert (Bild: Autor)

Das hohe Kostenrisiko des Wildschadens besteht vor allen Dingen bei Feldrevieren. Bei Waldrevieren allenfalls, wenn sie auch Ackerflächen umfassen, was manchmal der Fall ist. Auch in Waldrevieren gibt es Wildschaden, nämlich durch Verbiss an jungen Bäumen. Aber der Ersatz ist hier kein so großes Thema, wie beim Wildschaden durch Schwarzwild an Ackerflächen und Wiesen. Dafür sind aber Waldreviere auch erheblich teurer zu pachten.

In jedem Fall solltest Du beachten, dass Du mit Deiner Unterschrift unter einem Jagdpachtvertrag eine langjährige finanzielle Verpflichtung eingehst. Je nachdem was Du beruflich machst, hast Du ja unter Umständen keine Garantie dafür, wie sich Deine Einkommenssituation in den nächsten Jahren entwickeln wird.

Natürlich ist das meine persönliche Meinung: Aber ich ziehe es vor, ein revierloser Jäger zu bleiben. Das bin ich nämlich, seit ich vor 22 Jahren meinen ersten Jagdschein löste. Ich hatte mal einige Jahre keine feste Jagdgelegenheit, aber das lag nicht zuletzt daran, dass ich in dieser Zeit nicht so besonders viel Interesse an der Jagd hatte.